Aufenthaltsstipendium 2025

DIE ANMELDUNGEN FÜR 2025 SIND ABGESCHLOSSEN. VIELEN DANK!

Vom 19. – 28. Juni 2025 findet das 13. INTERNATIONALE FESTIVAL SCHLOSSMEDIALE FÜR ALTE UND NEUE MUSIK UND AUDIOVISUELLE KUNST statt.

Ein fünfwöchiges Aufenthaltsstipendium gibt drei einzelnen Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, an einem geschichtsträchtigen Ort neue Kunst zu entwickeln, und diese in einem kreativen und offenen Umgang in den speziellen Räumlichkeiten des Schlosses umzusetzen.

Die entstandenen Arbeiten werden während des Festivals Schlossmediale in den Räumen des Schlosses gezeigt.

Wir freuen uns auf Kunstschaffende, die bereit sind, sich für ihre Arbeiten vom Schloss und der Umgebung inspirieren zu lassen. Jedes Jahr bestimmt ein Thema das Programm des zehntägigen Festivals, das auch die Grundlage für die künstlerische Auseinandersetzung bietet.

Rahmenbedingungen Aufenthaltsstipendium

Stipendiaten

Drei ausgebildete Künstlerinnen und/oder Künstler mit abgeschlossenem Studium (Einzelkünstler, keine Duos oder Gruppen) verschiedener Kunstrichtungen (siehe unten) aus den Disziplinen:
- Klangkunst
- Sound Studies
- audiovisuelle Kunst
- experimenteller Instrumentenbau
- visuelle Kunst
- Installationen
- Skulptur
- Land Art
- Performance

Wichtig: Klanginstallationen, die nicht visuell gestaltet sind, werden nicht berücksichtigt.

WOHNEN UND ARBEITEN
Die drei ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten wohnen in einem historischen, charmanten Haus im kleinen malerischen Städtchen Werdenberg am Fusse des Schlosses. Dort stehen ihnen für die Dauer des Stipendiums ein eigenes Zimmer, eine gemeinsame Küche, ein einzelner gemeinsamer Wohnraum und ein gemeinsames kleines Bad zur Verfügung. Eine offene, rücksichtsvolle und gesellige Haltung ist daher wichtig, denn das Zusammenleben während des Aufenthalts soll gut funktionieren und einen inspirierenden Mehrwert bieten. Aus Platzgründen wird von Dauerbesuchen von Freunden und Verwandten im Haus selbst abgeraten; Besuche müssen auf jeden Fall in Absprache unter den drei Stipendiaten selbst organisiert werden. Arbeitsräume sind nur spärlich vorhanden. Es gibt in verschiedenen Häusern jeweils kleinere Räume, die zur Verfügung gestellt werden können; Ateliers gibt es nicht, individuell müssten solche vor Ort organisiert werden. Je nachdem können allerdings einzelne Ausstellungsräume im Schloss bereits früh genutzt werden.
 

Vergütung 

Gage: CHF 4.000.– 
Spesen mit Reise, Transport und Verpflegung:
CHF 1.000.– 
Materialkosten bis zu CHF 1.000.–


Das Werk muss am Eröffnungstag des Festivals fertiggestellt sein und einwandfrei funktionieren.  
Es wird erwartet, dass die ausgewählten Stipendiatinnen das Kunstwerk oder Teile davon während der Zeit des Stipendiums vor Ort erarbeiten. Sie werden das entstandene Werk während des Festivals auf Rundgängen und Gesprächen präsentieren. Auch im Vorfeld der Ausstellungseröffnung verpflichten sich die Künstlerinnen und Künstler an mindestens einem Rundgang Einblick in ihre Arbeit zu geben. Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und allenfalls sogar der Einbeziehung der Bevölkerung des kleines Städtli und dessen Umgebung ist denkbar. Das Wohnen und Arbeiten im Schloss und Städtli ist für die entwickelte künstlerische Präsentation von grosser Bedeutung.